Akkreditierungsservice
Wir freuen uns, Sie zur HIGH END 2025
vom 15. bis 18. Mai 2025 wiederzusehen!
Als Messeveranstalter möchten wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen durch eine Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Presse- und Medienvertreter:innen können sich vorab online für die HIGH END 2025 akkreditieren. Der Ticketshop öffnet voraussichtlich im Januar 2025.
Fragen und Anregungen zum Akkreditierungsservice können Sie uns gerne per E-Mail an presse@highendsociety.de senden.
Wenn Sie unsere Presseinformationen zu unseren Veranstaltungen erhalten möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Dieser Verteiler richtet sich explizit an Journalist:innen und Medienvertreter:innen.
Allgemeine Akkreditierungsrichtlinien für Journalist:innen
Als Messeveranstalter wollen wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
f. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – f anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen.
Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.
Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Stand 01.12.2018